Ausbildung von Verfahrensingenieuren an Fachhochschulen

1. Zulassung zum Studium

Als Zulassungsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertige anerkannte Vorbildung oder die allgemeine Hochschulreife einschließlich eines Praktikums erforderlich. Die Anerkennung einer der Fachhochschulreife gleichwertigen Vorbildung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zur Vermittlung handwerklicher und betrieblicher Kenntnisse wird eine praktische Ausbildung von mindestens acht Wochen vor Aufnahme des Studiums verlangt. Eine Lehre in einem technischen Beruf, die vor dem Studium abgeschlossen wird, ist eine sinnvolle Möglichkeit zum Erwerb praktischer Vorkenntnisse und wird als praktische Ausbildung anerkannt.

2. Studium

Der erste Studienabschnitt ist das sogenannte Grundstudium, das spätestens nach vier Semestern mit der Diplomvorprüfung abschließt. In diesem Abschnitt werden mathematisch/naturwissenschaftliche Kenntnisse und ingenieurtechnische Grundlagen vermittelt. Zu letzteren gehören die Fächer Konstruktionslehre, Technische Mechanik, Werkstoffkunde, Thermodynamik, Strömungslehre, Datenverarbeitung. Der Übergang zum Hauptstudium ist oft fließend gestaltet. Das Hauptstudium wird im Pflichtteil bestimmt durch die Fachgebiete Mechanische, Thermische und Chemische Verfahrenstechnik sowie Apparate- und Anlagenbau. Es wird ergänzt durch Lehrveranstaltungen in Meß- und Regelungstechnik, Elektrotechnik sowie eine Einführung in Maschinenbaufächer. Im Wahlpflichtteil des Hauptstudium wird dem Studenten Gelegenheit zur Vertiefung seiner Kenntnisse in ausgewählten Teilgebieten der Verfahrenstechnik und ihren Grenzbereichen geboten. Die Lehre dieser Fächer geschieht in seminaristischen Unterrichtsveranstaltungen mit Übungen, Laborpraktika und Studienarbeiten. Üblicherweise muß der Student in allen Pflicht- und Wahlfächern sowie auch in einigen allgemeinbildenden Fächern Fachprüfungen ablegen. Fachprüfungen werden in der Regel studienbegleitend abgenommen. Außerdem werden Prüfungsvorleistungen in Form von Übungs- und Praktikumsscheinen und von Studienarbeiten verlangt. Das Grundstudium wird durch die Vorprüfung, das Hauptstudium durch die in der Regel dreimonatige Diplomarbeit abgeschlossen. Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und an den einzelnen Fachhochschulen unterschiedlich und liegen bei den jeweiligen Prüfungsämtern in Form der Prüfungsordnung vor. Nach erfolgreichem Studienabschluß wird der Grad "Diplomingenieur (FH)" verliehen. In einigen Bundesländern, wie z. B in Nordrhein-Westfalen, wird der Grad ohne den Zusatz FH verliehen. Die Studienpläne der Fachhochschulen orientieren sich weitgehend am Rahmenstudienplan. Unterschiede bestehen vor allem in dem Angebot an Vertiefungsfächern. In einem oder zwei praktischen Studiensemestern hat der Student Gelegenheit in der Industrie, Apparate und Maschinen verfahrenstechnischer Anlagen in Fertigungswerkstätten, im Technikum oder im Betrieb kennenzulernen und an Ingenieuraufgaben mitzuwirken. Für Absolventen von Fachhochschulen gibt es nach Abschluß des Fachhochschulstudiums die Möglichkeit, zu Universitäten zu wechseln. Dazu bestehen unterschiedliche, ausbildungsortabhängige Regelungen.

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